E-Rezept und Verordnungen verstehen
Das sollten Sie wissen und beachten
Wie funktioniert das neu E- Rezept? Wie lange ist mein Rezept gültig? Was bedeuten verschiedenfarbige Rezepte? Nachfolgend versuchen wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu beantworten. Natürlich sind wir Ihnen auch vor Ort und telefonisch bei allen Fragen zu Rezepten behilflich.
Die häufigsten Fragen zum E-Rezept (eRezept)
E-Rezept (eRezept) steht für “elektronisches Rezept” (auch “E-Verordnung“). Das heißt ganz einfach, dass Rezepte in Zukunft vom Arzt/von der Ärztin nicht mehr primär auf Papier gedruckt, sondern elektronisch ausgestellt werden. Sie können diese auf Ihr Smartphone laden oder in der Apotheke über Ihre Gesundheitskarte abrufen lassen. Ab dem 01.01.2024 sind alle Ärzte/Arztinnen mit Kassenzulassung verpflichtet E-Rezepte auszustellen. Verordnungen über Hilfsmittel, Betäubungsmittel und Privatrezepte werden weiterhin auf Papier ausgestellt.
Der Ausdruck zur Einlösung Ihres E-Rezeptes enthält ein bis drei Einzelverordnungen und einen Sammelcode, der alle Einzelverordnungen bündelt. Wir können diesen scannen und abrufen und erhalten somit Zugang zum Originalrezept in der TI. Erst nach Abruf des Codes dürfen wir die Medikamente an unsere Kunden aushändigen.
Das E-Rezept wird zunächst für gesetzlich Versicherte eingeführt und soll zu einem späteren Zeitpunkt auch privatversicherten Patienten angeboten werden.
Über die gesund.de (Web, App) können Sie das E-Rezept mit Ausdruck zur Einlösung digitalisieren und direkt an unsere Apotheke übermitteln. Dazu scannen Sie den Ausdruck, und bestellen per Abholung oder bequemer Lieferung nach Hause.
Natürlich können Sie den Ausdruck auch persönlich in unsere Apotheke einlösen.
Das E-Rezept löst zunächst das Muster 16 Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel für Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Privatrezepte, sowie weitere Verordnungsarten wie Hilfs- und Heilmittel, T-Rezepte oder Betäubungsmittel werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Nach einer Videosprechstunde kann der behandelnde Arzt Ihnen das E-Rezept direkt elektronisch anhand Ihrer Versichertennummer zusenden. Auch Folgeverschreibungen kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt direkt elektronisch zusenden. Sie können das E-Rezept dann persönlich vor Ort oder elektronisch aus der E-Rezept App an unsere Apotheke senden – zur Abholung oder kostenlosen Lieferung per Botendienst. Dadurch sparen Sie Zeit und unnötige Wege. Folgende Postleitzahlen werden durch uns beliefert (40880, 40883, 40885).
Die einfache Handhabung und Benutzerfreundlichkeit des E-Rezepts per App ist als wesentliches Designkriterium durch die Gematik spezifiziert worden. Als Patient haben Sie aber auch weiterhin die Möglichkeit, einen Papierausdruck vom Arzt zu bekommen, der die erforderlichen Informationen zum Einlösen des E-Rezeptes in der Apotheke in maschinenlesbarer Form (QR-Code) enthält. Der Besitz eines Smartphones ist somit nicht zwingend notwendig.
Als Kunde der Lintorfer Apotheke profitieren Sie von der von der einfachen Bestellung per App. Sollten sie noch nicht zu unseren Kunden gehören, können Sie in der E-Rezept App bequem eine Verfügbarkeitsanfrage an uns schicken oder unsere Apotheke als eine ihrer “Favoriten” hinterlegen.
Lassen sie sich von unserer hohen Medikamentenverfügbarkeit und unserem schnellen und kostenfreien Lieferservice durch unseren Botendienst überzeugen. Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, beraten wir Sie gerne vor Ort- oder telefonisch.
Ärzte dürfen Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ab 1.1.2022, sofern technisch möglich, nur noch als E-Rezepte ausstellen. Als Patient können Sie entscheiden, ob Sie:
- Ihr E-Rezept per Smartphone und der E-Rezept-App der Gematik empfangen und elektronisch via Telematikinfrastruktur an die Apotheke ihrer Wahl senden wollen
- Ihnen die Arztpraxis einen Papierausdruck aushändigen soll, der die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten für die Apotheke in Form eines QR-Codes (2D Codes), dem sogenannten “E-Rezept Token” enthält. Dieser Papierausdruck ist von der Handhabung her ähnlich zu einem Papierrezept und kann somit auch ohne Smartphone benutzt werden.
Sie können das E-Rezept anschließend per App an unserer Apotheke senden und bekommen Ihre Medikamente per Botendienst nach Hause geliefert oder werden benachrichtigt, wenn Ihre Medikamente zur Abholung bereit sind. Sie können das E-Rezept jedoch auch vor Ort in unserer Apotheke einlösen. Dazu scannen wir einfach den QR-Code von Ihrer E-Rezept App oder von dem Papierausdruck, den Sie von Ihrem Arzt erhalten haben.
In bestimmten Ausnahmesituationen in denen die Ausstellung von E-Rezepten technisch nicht möglich ist, wie beispielsweise bei Ausfall der Telematik-Infrastruktur, sowie Heim- oder Hausbesuchen dürfen weiterhin die klassischen Muster 16 (rosa) Papierrezepte ausgestellt werden.
In der Regel nicht. Eine wesentliche Anforderung an das E-Rezept ist das Makelverbot, d.h. “(Das E-Rezept […] DARF NICHT zusätzliche Funktionalitäten enthalten, die die berufs- oder gewerbsmäßige Zuweisung und das Makeln von E-Rezepten unterstützen oder den Nutzer in seiner Entscheidung beeinflussen, welche elektronischen Verordnungen in welcher Apotheke eingelöst werden.?”
Für Sie als Patient bedeutet dies, dass sie weiterhin die volle Kontrolle darüber haben, wo Sie Ihr Rezept einlösen. Eine Ausnahme hierzu können E-Rezepte für spezielle Rezepturen oder patientenindividuelle Zubereitungen darstellen. Diese können weiterhin von Ärzten direkt an spezialisierte Apotheken weitergeleitet werden. Die Übertragung kann hierbei nicht über die E-Rezept Fachanwendung erfolgen, sondern muss über einen anderen sichereren Kommunikationsweg, wie beispielsweise den KIM (Kommunikation im Medizinwesen)-Service, erfolgen.
Ja, auf Wunsch wird Ihnen Ihr Arzt einen Papierausdruck aushändigen, der die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Informationen für die Apotheke in Form eines QR-Codes (2D Codes), dem sogenannten “E-Rezept-Token” enthält. Dieser Papierausdruck ist von der Handhabung her ähnlich zu einem Papierrezept und kann somit auch ohne Smartphoneeingelöst werden.
Mit diesem QR-Code erhalten wir elektronischen Zugriff auf Ihr E-Rezept und können Ihnen Ihre Medikamente übergeben und Sie zu möglichen Interaktionen, Nebenwirkungen und zur optimalen Einnahme Ihrer Medikamente beraten.
Ja, Sie können auch Ihr E-Rezept weiterhin durch einen Stellvertreter einlösen lassen. Dies wird sowohl mit der E-Rezept App funktionieren, als auch mit dem Papierausdruck, der einen maschinenlesbaren QR-Code mit dem sogenannten “E-Rezept-Token” enthält.
Selbstverständlich! Viele unserer Kunden schätzen unsere kompetente und persönliche Beratung in der Apotheke und wir schätzen den persönlichen Kontakt zu Ihnen! Wir freuen uns, wenn Sie Ihr E-Rezept weiterhin persönlich bei uns einlösen. Aber auch wenn sie einmal nicht persönlich zu uns kommen können, müssen Sie nicht auf unsere persönliche Beratung verzichten! Wir beraten Sie gerne auch per Telefon. Persönlich, kompetent und kostenfrei.
In der Regel haben wir Ihre Medikamente vorrätig oder können Ihnen diese noch am gleichen Tag kostenfrei per Botendienst nach Hause liefern. Damit ersparen wir Ihnen schon heute doppelte Wege. Wenn sie das E-Rezept direkt vom Arzt aus per App elektronisch an uns senden, können wir Ihre Medikamente vorab für Sie zusammenstellen. Dies hilft, mögliche Wartezeiten in der Apotheke noch weiter zu reduzieren und gibt uns noch mehr Zeit für die eigentliche Beratung.
Nein, sie können Ihr E-Rezept auch weiterhin online über die gesund.de (Web, App) bestellen, von unserem Botendienst liefern lassen oder einfach nur zur persönlichen Abholung vorbestellen.
Wir beliefern bereits heute viele Haushalte außerhalb von Lintorf und liefern kostenfrei! Bestellen sie Ihre Medikamente einfach telefonisch oder online über die gesund.de (Web, App).
Wir liefern kostenfrei an folgende Postleitzahlen: (40880, 40883, 40885).
E-Rezepte werden verschlüsselt gespeichert, d.h. weder der Betreiber der Telematik-Infrastruktur und des E-Rezept-Dienstes, noch mögliche Angreifer von außen- oder innen können auf Ihre Rezeptinformationen zugreifen. Der Schlüssel zu Ihrem E-Rezept ist Teil des E-Rezept-Tokens, und den haben nur Sie.
Erst mit der Weitergabe des E-Rezept-Tokens, geben Sie der Apotheke Ihres Vertrauens Zugriff zu Ihrem verschlüsselten E-Rezept.
Ein E-Rezept wird die gleiche Gültigkeitsdauer haben, wie das entsprechende Papierrezept, und beträgt somit in der Regel 1 Monat.
Welches Rezept, gilt wann und für wen?
Der Arzt/Ärztin kann verschiedene Rezepte ausstellen. Lesen Sie hier, welches Rezept wann zum Einsatz kommt und was Sie beim Einlösen in der Apotheke beachten sollten.
Die häufigsten Fragen zu Rezepten. Welche Farbe für welches Rezept?
Gesetzlich Versicherte bekommen das rote Kassenrezept. Es ist üblicherweise 28 Tage lang gültig. Bei bestimmten Wirkstoffen weicht die Gültigkeit des roten Kassenrezepts ab. Dies gilt zum Beispiel für Medikamente zur Behandlung von Akne. Natürlich sind wir Ihnen vor Ort- und telefonisch bei allen Fragen zum roten Rezept behilflich.
Privatversicherte bekommen Privatrezepte. Diese sind meist blau, können theoretisch aber auch viele andere Farben haben. Privatrezepte sind im Normalfall drei Monate lang gültig. Die Patientin oder der Patient zahlt den vollen Preis des verschriebenen Medikaments in der Apotheke. Bevor man das abgestempelte Rezept bei der privaten Krankenversicherung einreicht, lässt man sich am besten noch eine Kopie für die eigenen Unterlagen erstellen.
Privatversicherte, die einen Basistarif bei ihrem Versicherer abgeschlossen haben, bekommen die verschriebenen Arzneimittel nur erstattet, wenn das Rezept von einem Vertragsarzt- oder einer Vertragsärztin ausgestellt und innerhalb eines Monats eingelöst wurde.
Das grüne Rezept nutzt die Ärztin oder der Arzt, wenn sie oder er ein Arzneimittel empfehlen möchte, das nicht verschreibungsfähig ist. Der Patient oder die Patientin zahlt in der Apotheke den vollen Preis, egal, ob privat- oder gesetzlich versichert. Das grüne Rezept ist üblicherweise unbegrenzt gültig.
Es lohnt sich, das in der Apotheke abgestempelte Formular zusammen mit einer Quittung aufzubewahren und bei der Krankenkasse einzureichen. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für die Arzneimittel voll- oder teilweise. Sonst kann das Rezept auch in der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden.
Mit dem gelben Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) verordnet der Arzt oder die Ärztin Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören zum Beispiel starke Schmerzmittel, Medikamente gegen ADHS oder Drogenersatzstoffe wie Methadon. Da die Medikamente bei Missbrauch gefährliche Wirkungen zeigen können, gelten diese Rezepte nur sieben Tage lang. Sie bestehen aus drei Teilen: Einer bleibt beim Arzt, einer in der Apotheke und ein Exemplar geht zur Abrechnung an die Krankenkasse. Die Rezepte sind seit einiger Zeit individuell kodiert und somit ziemlich fälschungssicher.
Der Arzt verordnet auf diesem Rezept nur Medikamente mit den Inhaltsstoffen Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid. Sie sind potenziell fruchtschädigend (“teratogen“) und können bei schwangeren Frauen zu Fehlbildungen des Embryos führen. Die Formulare sind nur sechs Tage einlösbar.
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus können Klinikärzte- und ärztinnen Patientinnen und Patienten ein sogennntes Entlassrezept ausstellen. Es ähnelt dem roten Kassenrezept, trägt allerdings zusätzlich den Aufdruck „Entlassmanagement“. Entlassrezepte sollen die Versorgung mit Medikamenten in den ersten Tagen nach dem Kranknehausaufenthalt sicherstellen. Sie sind nur drei Werktage gültig. Achtung: Der Entlasstag zählt als Tag eins bereits mit.
Verschiedenfarbige Rezepte sind unterschiedlich lange gültig. Während grüne Rezepte, also Verordnungen für nicht verschreibungsfähige Arzneien, unbegrenzt einlösbar sind, haben rote Rezepte eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen. Noch kürzer ist die Gültigkeit von Rezepten für Betäubungsmittel (gelb) oder fruchtschädigende Medikamente (weiß). Entlassrezepte, die man im Krankenhaus bekommt, sind nur drei Tage gültig. Blaue Rezepte für Privatpatientinnen und Patienten können drei Monate lang eingelöst werden.
Das Rezept verknautscht in der Hosentasche transportieren oder es übergangsweise in der Küche liegen lassen? Sicher ist uns das allen schon einmal passiert. Doch empfehlenswert ist das nicht.
Ein Rezept ist ein Dokument und dient zur Abrechnung und muss von den Apotheken bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dafür muss das Dokument maschinenlesbar sein und bedruckt werden können. Für letzteres ist es immer am Schlimmsten, wenn das Rezept oben an den Kanten eingerissen oder geknickt ist, weil die Drucker sehr empfindlich sind. Wenn Apotheken mit so einem Rezept also nichts anfangen können, müssen Patientinnen und Patienten eine neue Verordnung vom Arzt holen. Dass manche Apotheken beschädigte Rezepte dennoch annehmen, ist reine Kulanz. Dann müssen die Apotheken zusätzliche Zeit aufwenden, indem sie das alte Rezept in der Praxis gegen ein neues gleiches Rezept eintauschen.
Auch Ölflecken- oder Kritzeleien von Kindern machen das Rezept für die Abrechnung mit den Kassen unbrauchbar, weil es nicht mehr maschinenlesbar ist. Das Rezept einmal in der Mitte zu falten, ist dagegen aber eine gute Möglichkeit, es vor der Einlösung in der Apotheke aufzubewahren.